Am 17. November hatte die Laufkommission des Thüringer Leichtathletikverbandes die Laufveranstalter zum Gespräch in den Olympiastützpunkt nach Erfurt eingeladen. Einziges Thema war die ab dem 1. Januar 2016 geplante Finisher-Gebühr von 50 Cent für jeden Läufer ab 16 Jahre, der bei „stadionfernen Veranstaltungen“ die Ziellinie überquert. Die zahlreich anwesenden Laufveranstalter lehnen die Gebühr unisono ab. Dennoch wird sie kommen, denn der TLV ist als Landesverband an die Beschlüsse des Deutschen Leichtathletikverbandes gebunden, auch wenn die Thüringer Verantwortlichen alles andere als glücklich über die „Läufer-Maut“ sind.
Kritik wurde an der fehlenden Kommunikation des DLV geübt. Auch mit dem TLV, der nach Aussage seines Präsidenten Heinz-Wolfgang Lahmann ebenso wie die Laufwarte gegen die Gebühr argumentiert habe, hätte man sich schon früher ein Gespräch gewünscht. Die Laufveranstalter gehen insgesamt von einer wachsenden Zahl „schwarzer Läufe“ und von erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für den TLV und die Veranstalter bei der Gebührenerhebung aus. Großer Unmut wurde auch über die Ersetzung des Begriffs „Volkslaufs“ durch „stadionferne Veranstaltung“ geäußert. Dies unterstreiche die „Läuferferne“ des DLV, so die Kritik. Die Laufbewegung sei der größte Bereich der Leichtathletik, werde aber vom Verband seit Jahren stiefmütterlich und von oben herab behandelt.
Mit Stand 17.11. haben bislang lediglich 60 Laufveranstalter im Freistaat ihre Veranstaltungen für das Jahr 2016 beim TLV angemeldet (Vorjahr 112 von geschätzt 250 Veranstaltungen). D.h. rund die Hälfte akzeptiert – wenn auch „zähneknirschend“ – die neue Gebühr. Auch Sportscheck habe signalisiert, seine Stadtläufe künftig auch anzumelden, berichtete der Präsident des TLV. Dagegen beabsichtigt der Rennsteiglauf als größter Thüringer und sechstgrößter Laufveranstalter bundesweit zunächst weitere Prüfungen abzuwarten. Präsident Jürgen Lange und Aufsichtsratschef Dirk Ellinger verwiesen auf die enorme zusätzliche finanzielle Belastung, die beim Rennsteiglauf mit rund 7.000 Euro zu Buche schlagen würde. Zudem sei unklar, auf welcher rechtlichen Grundlage die Gebühr erhoben werde und wie die steuerrechtliche Behandlung sowie die Rechnungslegung erfolgen solle.
Manche Laufveranstalter beabsichtigen die neue Gebühr auf das Startgeld umzulegen und gesondert auszuweisen. Doch was passiert, wenn der Starter nicht die Ziellinie überquert und ggf. Anspruch auf Rückerstattung anmeldet? Welche Konsequenzen drohen Läufen bzw. Laufveranstaltern, die ihre Veranstaltung nicht anmelden? Was passiert genau mit den 10 Cent pro Läufer, die beim DLV landen und wie soll gesichert werden, dass die Gebühr nicht in den Folgejahren willkürlich weiter erhöht wird? Diese und weitere Fragen im Zusammenhang mit der Finisher-Gebühr wurden dem TLV-Präsidenten mit der Bitte um Klärung mit dem DLV auf den Weg gegeben.
In einem zweiten Schritte müsse man sich mit dem TLV über die Verwendung der anteiligen Gebühr (40 Cent pro Läufer) verständigen. Die Thüringer Laufwartin Kerstin Herrmann-Girth bekräftigte: „Das Geld soll in der Laufszene verbleiben, denn da kommt es her!“ Ein Vorschlag aus der Runde: 10 Cent sollen beim TLV verbleiben und 30 Cent an die Veranstalter zur Verwendung für die Nachwuchsförderung zurückfließen. Eine mögliche andere Variante wäre der direkte Einsatz für die Koordinierung
und gegenseitige Unterstützung der Laufveranstalter. Doch das kann erst der zweite Schritt sein. Zunächst müssen die offenen rechtlichen Fragen dringend geklärt werden und das möglichst noch vor dem ersten Startschuss im neuen Jahr!